Für den Gesetzgeber hat die betriebliche Gesundheitsvorsorge einen hohen Stellenwert. So hat er beispielsweise eine Steuerbefreiungsvorschrift mit dem Ziel der Verbesserung des allgemeinen Gesundheitszustands und der Stärkung der betrieblichen Gesundheitsförderung erlassen.
Bei Einkommensteuer, Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer führen die Kosten der Gesundheitsförderung zu Betriebsausgaben. Leistungen der Gesundheitsförderung, die zusätzlich zum Arbeitslohn erbracht werden, werden lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei gestellt - bis zu einem Freibetrag von 500 Euro jährlich.
Allerdings müssen die Leistungen dem Sozialgesetzbuch V entsprechen.
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