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Tagebuch einer Vertragskündigung

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Immer wieder hört man, dass Mobilfunkanbieter ihre Kunden nicht aus den Verträgen herauslassen, falls diese kündigen wollen. Dir kann so etwas nicht passieren, dachte ich. Schließlich weißt du, wie man einen Vertrag rechtswirksam kündigt. Pustekuchen! Alles richtig gemacht und trotzdem reingefallen! Wie dreist der Netzanbieter meine Rechte verletzt, um den Vertrag rechtswidrig noch um ein Jahr zu verlängern, schildert hier mein Tagebuch. Letzten Endes war ich aber doch erfolgreich, und das kam so:

1. Ausgangssituation: Der alte Vertrag soll gekündigt werden

Ich bin seit vielen Jahren Kunde des Netzanbieters mit einem kleinen Mobilfunk-Vertrag, nur fürs Telefonieren. Alles lief bislang einwandfrei, auch der technische Service und die Vertragsbetreuung. Weil ich für mein neues Smartphone eine Prepaid-Lösung bevorzuge, beschloss ich, den Mobilfunk-Vertrag zu kündigen. Mein Vertrag sieht vor, dass er sich automatisch um ein Jahr verlängert, wenn er nicht mit einer Frist von drei Monaten zum 14. Juli 2012 gekündigt wird. Diese Frist galt es also unbedingt einzuhalten: 14. April 2012.

2. Meine fristgerechte Kündigung (per Einschreiben)

Ich habe meinen Vertrag beim Netzanbieter am 10. April 2012 rechtswirksam und fristgerecht schriftlich per Einschreiben gekündigt. Mittels Sendungsverfolgung auf deutschepost.de wurde mein Kündigungsschreiben mit der Sendungsnummer RT 1374 2387 5DE am 13. April 2012 beim Netzanbieter ausgeliefert. Damit liege ich einwandfrei innerhalb der vertraglichen Dreimonatsfrist für eine Kündigung zum 14. Juli 2012.

3. Keine Antwort | Telefonisch nachgefragt

Da ich vom Netzanbieter keine Antwort bekam und ich im Internet auf meiner persönlichen Netzanbieter-Seite zu meiner Verwunderung sah, dass mein Vertrag bis zum 14. Juli 2013 laufen würde, setzte ich mich am 23. Mai 2012 telefonisch mit der Kundenbetreuung in Verbindung. Dort wusste man nichts von einer Kündigung, und mir wurde geraten, die Unterlagen mitsamt dem Einschreibebeleg noch einmal einzuschicken. Falls sich der Fall klären ließe, gab man sinngemäß zu verstehen, würde man die Kündigung akzeptieren, zumal das neue Vertragsjahr noch längst nicht begonnen habe.

4. Alle Unterlagen noch einmal geschickt (per Einschreiben mit Rückschein)

Am 23. Mai 2012 habe ich dem Netzanbieter schriftlich alles noch einmal dargelegt, mit der Kopie meines Kündigungsschreibens vom 10. April 2012, mit dem Einschreiben-Einlieferungsbeleg (im Original!), mit einer Kopie der termingerechten Auslieferungsbestätigung im Hause des Netzanbieters aus dem Internet.

5. Kündigungsbestätigung des Netzanbieters - zum 14. Juli 2013 !!!

Diesmal bekam ich eine Antwort vom Netzanbieter unter dem Datum vom 1. Juni 2012. Ohne auch nur mit einer Silbe auf den ganzen Vorgang einzugehen, wurde die Kündigung zum 14. Juli 2013 bestätigt! Ein Jahr hänge ich also noch am Fliegenfänger. Ein Jahr Mitgliedsbeitrag ohne jeden Nutzen. Die Rechtslage ist eindeutig, mein Vertrag wurde rechtswirksam zum 14. Juli 2012 gekündigt. Im Vertrauen auf die deutsche Justiz werde ich einen letzten schriftlichen Vorstoß machen, einen Termin setzen und den Netzanbieter auffordern, meine eigene Rechtsposition nicht länger mit Füßen zu treten.

6. Ich setze dem Netzanbieter einen Termin (per Einschreiben mit Rückschein)

Am 4. Juni 2012 habe ich der Kündigungsbestätigung zum 14. Juli 2013 nachdrücklich widersprochen und den Anbieter aufgefordert, meine rechtswirksame Kündigung vom 10. April 2012 zum 14. Juli 2012 endlich zu bestätigen. Hierfür wurde eine Frist gesetzt: zum 14. Juni 2012

7. Endlich: Netzanbieter antwortet | Sieg auf der ganzen Linie!

Am 18. Juni 2012 antwortet der Netzanbieter: “ Wir bestätigen die Kündigung Ihrer Rufnummer XXX aus Kulanz und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht zum 14. Juli 2012.” - Von wegen Kulanz! Der Mobilfunkanbieter hat eindeutig meine Rechte verletzt, indem er die wirksame Kündigung missachtete, und erst nach heftiger Gegenwehr und dem Hinweis auf mein Vertrauen in die deutsche Justiz hat er klein beigegeben. Das miserable Image, dass die Mobilfunkanbieter in der deutschen Öffentlichkeit besitzen, ist das Ergebnis ihrer eigenen Unredlichkeit.

Merke: Kündigung von Mobilfunk-Verträgen

  • Bei Anbieterwechsel nicht selbst kündigen: Neuer Anbieter!
  • Im Vertrag rechtzeitig nach Kündigungsfristen schauen.
  • Kündigen Sie schriftlich. Nennen Sie sämtliche Fakten.
  • Per Einschreiben mit Rückschein.
  • Rechnen Sie trotzdem damit, dass man Ihnen Probleme macht.
  • Don’t give up! - Ihr Dieter Müller
Sonderfall Kündigung (statt Anbieterwechsel)

Der hier besprochene Fall bezieht sich auf eine “einfache” Kündigung - nicht auf eine mit einem Anbieterwechsel verbundene Kündigung. Falls Sie daran denken, den Provider zu wechseln, sollten Sie dem “alten” Provider nicht selbst kündigen, sondern dies dem “neuen” überlassen. Da ein solcher Wechsel in Deutschland anscheinend sehr zeitaufwändig ist, sollten Sie mit dem Wechsel am besten fünf Monate vor Vertragsende beginnen.

Haftungsausschluss

Der Autor übernimmt keine Haftung für den Inhalt dieser Website, insbesondere im Hinblick auf Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der zur Verfügung gestellten Informationen. Das Geltendmachen von Ansprüchen jeglicher Art ist ausgeschlossen.

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