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Sämtliche Stellen in Bruchsal, die in den Wegweiser aufgenommen werden möchten - sowohl öffentliche, wie nicht-öffentliche - sind verpflichtet, den Erhebungsbogen vollständig auszufüllen und Änderungen mindestens einmal jährlich unaufgefordert mitzuteilen. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Aufnahme.
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