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Rolf Freitag: Vollmachten und Verfügungen

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(31. März 2015) Neu aufgenommen wurden an dieser Stelle die angesichts des demographischen Wandels immer wichtiger werdenden Themen “Vollmachten und Verfügungen”. Rolf Freitag hat sich wie kaum ein anderer jahrelang mit Vollmachten und Verfügungen befasst und stellt seine umfangreichen auf den neuesten Stand gebrachten Ausarbeitungen der Allgemeinheit kostenlos zur Verfügung.

Update Patientenverfügung: Nicht die Unwirksamkeit riskieren!

4. November 2016. Die meisten Informationen zum Thema “Vollmachten und Verfügungen” sind von Rolf Freitag in jahrelanger Arbeit akribisch zusammengetragen worden. Durch seinen Tod am 26. September 2016 wird dieser wichtige Beitrag an dieser Stelle nun nicht weiter aktualisiert. Wir bitten, diesen Umstand zu beachten.

Am 28. Oktober 2016 erhielten wir freundlicherweise vom Landesseniorenrat Baden-Württemberg e.V. die folgende Nachricht:

“Anbei geben wir Ihnen aktualisierte Informationen des Bundesjustizministeriums zur Patientenverfügung zur Kenntnis, welche den aktuellen Beschluss des BGH vom 6. Juli 2016 bereits berücksichtigen.
 
Mit Beschluss vom 6. Juli 2016 hat der Bundesgerichtshof (BGH) u.a. Stellung zu der Frage genommen, welche inhaltlichen Voraussetzungen an eine Patientenverfügung zu stellen sind (XII ZB 61/16). In dem Beschluss führt der BGH aus, dass eine Patientenverfügung im Sinne des § 1901a Absatz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) nur dann unmittelbare Bindungswirkung entfaltet, wenn ihr konkrete Entscheidungen des Betroffenen über die Einwilligung oder Nichteinwilligung in bestimmte, noch nicht unmittelbar bevorstehende ärztliche Maßnahmen entnommen werden können.”

Mit anderen Worten, die Patientenverfügung wird nur dann rechtswirksam, wenn konkrete Entscheidungen des Betroffenen erkennbar sind. Mit pauschalen Formulierungen, die man vielleicht aus vorformulierten Texten übernommen hat, riskiert man die Unwirksamkeit der Verfügung. Außerdem muss erkennbar sein, dass der Betroffene nicht nur an die eine jetzt aktuelle Krankheitssituation gedacht hat, sondern das Thema generell geklärt wissen möchte.

Rolf Freitag

Rolf Freitag war viele Jahre an maßgeblicher Stelle für den Seniorenrat Landkreis Karlsruhe und den Seniorenrat Stadt Bruchsal tätig.

Ein weit verbreiteter Irrtum wird aufgeklärt

31. März 2015. Es ist ein weit verbreiteter Irrtum, dass Ehegatten oder Kinder ohne weiteres zur Vertretung berechtigt sind. Auch "enge" Angehörige sind zum Handeln nur berechtigt, wenn sie durch eine "rechtswirksame, umfassende und detaillierte Willenserklärung" des Betroffenen ermächtigt sind.

Eine optimale Vorsorge besteht aus drei Dokumenten:

1. Die Vorsorgevollmacht: Hier benennen Sie  einen oder mehrere Bevollmächtigte, die Ihre persönlichen und vermögensrechtlichen Angelegenheiten durchsetzen.

2. Die Betreuungsverfügung: Hier benennen Sie für den Fall einer notwendigen gesetzlichen Betreuung eine Person Ihres Vertrauens.

3. Die Patientenverfügung: Hier legen Sie in einer Vorausverfügung bindend Behandlungswünsche für Krankheitszustände fest, die von den behandelnden Ärzten beachtet werden müssen.

Grundsätzlich gilt: Vermeiden Sie schwammige Formulierungen und unbestimmte Begriffe. Nur wenn Sie präzise jeden einzelnen Punkt unmissverständlich ausformulieren, wird man Ihre Verfügungen respektieren. Eine pauschale, undifferenzierte Formulierung wie beispielsweise "Ich wünsche keine Apparatemedizin" wird im Ernstfall unwirksam sein.

Es ist niemand verpflichtet, Vollmachten und Verfügungen abzufassen, es ist aber anzuraten. Dies gilt auch für jüngere Menschen. Die nachfolgenden Ausführungen sollen Ihnen bei der Abfassung von rechtswirksamen Vollmachten und Verfügungen helfen.

Kostenloser Download

Klicken Sie auf die einzelnen Links, um die Dokumente zu öffnen. Beginnen Sie am besten mit den Erläuterungen. Die Powerpoint-Präsentation eignet sich für eine größere Runde. Der Text ist urheberrechtlich geschützt und darf für private, nicht kommerzielle Zwecke benutzt werden.
© Rolf Freitag

Hier ein Überblick über dieselben Dokumente mit Vorschaubildern
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Sind Sie an einem persönlichen Gespräch über Vollmachten und Verfügungen interessiert?

2. April 2015. Seit geraumer Zeit bietet Dr. Peter Hummel in der Begegnungsstätte für Agenda und Senioren im Rathaus am Oppenheimer-Platz einmal im Monat an einem Mittwoch Nachmittag von 16 bis 18 Uhr die Möglichkeit eines vertieften Gesprächs. Thema: “Vollmachten und Verfügungen”. Anmeldung erbeten bei Dr. Peter Hummel, Telefon 07251/15317. Hier finden Sie das aktuelle Programm der Begegnungsstätte mit allen Terminen.

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Der Autor übernimmt keine Haftung für den Inhalt, insbesondere im Hinblick auf Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der zur Verfügung gestellten Informationen. Das Geltendmachen von Ansprüchen jeglicher Art ist ausgeschlossen.

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